Wenn der Gesetzgeber Bürgerinnen und Bürger vor weitreichenden Folgen eines Rechtsgeschäfts schützen will, muss in bestimmten Fällen ein Notar eingeschaltet werden.
Ein Notar ist ein unabhängiger, unparteiischer und zur Neutralität verpflichteter Rechtsberater, der eine wichtige Schutzfunktion erfüllt.
Die Haupttätigkeit des Notars liegt in der Beurkundung von Rechtsgeschäften und von Tatsachenfeststellungen (z.B. Beglaubigungen oder Feststellungsurkunden), sowie der Belehrung der Beteiligten über die rechtlichen Konsequenzen der Geschäfte.
Dei Kerntätigkeit des Notars bezieht sich auf folgende Rechtsgebiete:
Grundstückskauf- und Übertragungsverträge
Bestellung von Hypotheken, Grundschulden und anderen Rechten (z.B. Wohn- oder Nießbrauchsrechte) etc.
Testamente und Erbverträge
Erbscheinsanträge / Europäisches Nachlasserzeugnis
Nachlassauseinandersetzungen
Erbausschlagungen
Schenkungsverträge
General- und Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Gründung, Umstrukturierung und Auflösung von Gesellschaften, z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG, OHG, GmbH & Co KG
Anteilsübertragungen und Satzungsänderungen
Handelsregisteranmeldungen
Ehe- und Partnerschaftsverträge
Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen
Adoption